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Melderegisterauskunft in Rheinland-Pfalz einschränken

Posted by md on May 22, 2010

In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht, d.h. ich muss meinen aktuellen Wohnsitz der Meldebehörde übermitteln (Hintergrund: Wikipedia). Die dort verfügbaren Daten können prinzipiell von jedem abgefragt werden – es gibt mittlererweile auch Agenturen, die Recherchen in allen deutschen Melderegistern anbieten. Ausserdem können diese Daten natürlich auch von Unternehmen angefragt werden, welche diese zum Zwecke der Direktwerbung verwenden möchten.

Zusätzlich werden auch proaktiv Daten von der Meldebehörde weitergegeben, z.B. an Parteien, an Addressbuchverlage und bei Altersjubiläen – damit wäre auch geklärt, wie die Anzeigen im Wochenblättchen zustande kommen. Kurz gesagt: Das will ich nicht. Kaiserslautern bietet zwar ein Formular für die Anmeldung zum Jugendzeltplatz Gelterswoog an, allerdings kein Formular, mit dem ich Meldesperren beantragen kann.

Selbst ist der Mann. Das ist allerdings nicht ganz so trivial, denn Melderecht ist Landesrecht. Neben den Rahmenbedingungen des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) gilt auch das Meldegesetz Rheinland-Pfalz (MGRP). Zu beachten ist hierbei vor allem der Unterschied zwischen einer Übermittlungssperre und einer generellen Auskunftssperre: Letztere soll gezielt die Identität von Personen verbergen, z.B. bei Gefahr für Leib und Leben. Ich brauche bis jetzt aber nur eine Übermittlungssperre.

Meinen Musterbrief kann man hier runterladen: Übermittlungssperren-RLP. Prinzipiell sollte der Musterbrief in ganz Rheinland-Pfalz zum Erfolg führen. In anderen Bundesländern kann es jedoch notwendig sein, den Brief zu verändern.

Die Meldebehörde Kaiserslautern hat die Sperren wie gefordert eingerichtet. Allerdings scheint das Schreiben zunächst einmal zwei Monate lang eingelagert worden zu sein – erst auf eine schriftliche Nachfrage nach dem Stand schickte man mir eine “Einfache Melderegisterauskunft” als Antwort zu. Liebe Meldebehörde, macht es doch bitte Euch und Euren Bürgern einfacher und stellt ein Formular online. Dann klappt das auch schneller mit dem Bearbeiten der Anfragen zu Übermittlungssperren.

Das Bild oben: CC-BY Sudhamshu.